Lohnabrechnung zum günstigsten Preis!
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payrollexpress.de bietet Lohnabrechnungen zum günstigen Preis von 9 € pro Abrechnung/Monat. Inklusive aller Nebenarbeiten, der Datenübermittlung an Sozialversicherungsträger, Finanzämter und für das ELENA-Verfahren. Keine zusätzlichen Gebühren für Bescheinigungen, An- oder Abmeldungen, Stammdatenänderungen und anderes. Das alles selbstverständlich ohne Abstriche bei der Betreuungsqualität.
Für den Fall, dass Sie auf telefonische oder persönliche Ansprechpartner verzichten können, wird ein Rabatt in Höhe von 20% auf die monatliche Rechnung gewährt. In diesem Fall verläuft jede Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Dabei gibt es aber keine Wartezeiten oder Verzögerungen. Im Rahmen des möglichen werden alle Aufträge, Anfragen usw. innerhalb eines Werktages bearbeitet, bzw. beantwortet. Auch die Übersendung der monatlichen Abrechnungsunterlagen erfolgt dann ausschließlich per E-Mail in Form von PDF-Dateien.
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Muster der monatlichen Auswertungen finden Sie unter dem Menüpunkt »Die Unterlagen«. Der Versand der Auswertungen erfolgt jeweils rechtzeitig zum Termin der Beitragsfälligkeit, also spätestens so, dass die Zahlungen an die Krankenkassen, die zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig sind, rechtzeitig geleistet werden können. Beitragsschätzungen für den Beitragsmonat mit anschließender Korrektur der Monatsabrechnungen erfolgen, wegen des zusätzlichen Aufwands, generell nicht. Sollten sich Korrekturen ergeben, werden diese im nächsten Abrechnungszeitraum verrechnet. Das heißt, die Differenzen werden in der nächsten Beitragsabrechnung, in der Lohnsteueranmeldung und in der nächsten Lohnabrechnung verrechnet.
Sie können sich bei der Betreuung Ihrer Lohnabrechnung durch payrollexpress.de auf eine über 20-jährige Erfahrung im Bereich der Lohnbuchhaltung und eine fehlerfreie Bearbeitung Ihrer Unterlagen verlassen. Dabei steht ein umfassendes Wissen im Bereich des Steuer- und Sozialversicherungsrechts sowie des Arbeitsrechts hinter jeder einzelnen Tätigkeit. Eben das ist auch der Grund, aus dem Abrechnungen durch payrollexpress.de so kostengünstig angeboten werden. Die einzigartige Organisation und das große Fachwissen versetzen uns in die Lage, Arbeiten rund um die Lohnbuchhaltung schnell, organisiert und dabei fehlerfrei auszuführen.
Warum nicht beim Steuerberater?
Ein Steuerberater überlässt ihre Unterlagen in der Regel Fachkräften, die alles zu bearbeiten haben, was Ihnen vom Praxisinhaber zugewiesen wird. Von der Buchhaltung über Abschlüsse bis zu Steuererklärungen und anderen Dingen, bearbeiten diese Angestellten alles, ohne für alles auch wirklich qualifiziert zu sein. Die Ausbildung der Steuerfachangestellten beschränkt sich in der Regel auf die Erledigung der Buchhaltung und den damit unmittelbar zusammenhängenden steuerrechtlichen Vorschriften. Somit vertrauen Sie Ihre Lohnabrechnung eigentlich im Grunde unausgebildeten Arbeitnehmern an. Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich davon im eigentlich nur abraten. Wenn auch die einfachen Arbeiten normalerweise fehlerfrei ausgeführt werden, kommt es bei Besonderheiten in vielen Fällen zu fehlerhafter Bearbeitung mit entsprechend unerfreulichen Auswirkungen für den Mandanten, also für Sie. Das Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist eigentlich für einfache Abrechnungen nicht zu kompliziert. Wenn aber kompliziertere Sachverhalte zur Bearbeitung kommen, geht das oft einfach schief.
Dazu kommt natürlich noch, dass ein Steuerberater niemals ein so günstiges Angebot machen wie wir könnte. Da ist zuerst einmal dem Umstand zu verdanken, dass sowohl der Steuerberater selbst als auch der Arbeitnehmer des Steuerberaters an Ihnen verdienen will. Dazu kommt dann noch eine, in vielen Steuerbüros, völlig überbordende Organisation. Da ist eine Sekretariat, da sind Hilfskräfte für Ablage, für die Post usw. und ein Ablagewahn, in dem jede Unterlage kopiert, ausgedruckt und in anschließend in verschiedenen Ordnern abgelegt wird. Im Gegensatz dazu werden bei payrollexpress.de alle Unterlagen ausschließlich elektronisch archiviert (und natürlich mehrfach und sachgemäß gesichert). Alle Unterlagen, die der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen (wie zum Beispiel Originale der Anstellungsverträge, Versicherungsverträge etc.), verbleiben bei Ihnen und werden durch Sie archiviert.
Warum die Lohnbuchhaltung nicht selbst bearbeiten?
Auch das ist leider keine adäquate Lösung. Zum einen sind Sie auf teure professionelle Software angewiesen, die auch oft genug schlecht bedienbar und deshalb zu Fehlern führt und zum anderen sind Unternehmer bei der Bearbeitung ihrer eigenen Dinge oft nicht kritisch genug und machen, wegen ihrer erst recht unzureichenden Ausbildung, Fehler, die oft genug ein sehr unerfreuliches Nachspiel haben. So kann es bei mangelnder Sorgfalt im Prüfungsfall durchaus zu Steuerstrafverfahren kommen, wenn der Prüfer der Meinung ist, dass ein Unternehmer wider besseren Wissens Dinge fehlerhaft bearbeitet hat. Ein laxer Umgang, zum Beispiel mit Arbeitnehmern, die eine einfache Gewerbeanmeldung vorlegen und damit einen Selbständigkeit vortäuschen, führt im Extremfall zu sehr hohen Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge. Das kann durchaus existenzgefährdende Ausmaße annehmen.
Abgesehen davon können Sie in ihrem Metier, in der Zeit, die Sie für die Bearbeitung ihrer eigenen Lohnbuchhaltung benötigen, erheblich mehr Geld verdienen als Sie für unsere Dienstleistung zahlen. Rechnen Sie selbst. Teure Software, fehlende produktive Arbeitszeit und zusätzlich die Gefahr, teure Fehler zu machen. Unterm Strich macht es keinen Sinn, die Lohnbuchhaltung selbst zu bearbeiten. |